Ergänzung zu Re: Sandkasten im Hof


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Abgeschickt von K.D. am 03 Mai, 2007 um 07:56:33

Antwort auf: Re: Sandkasten im Hof von K.D. am 03 Mai, 2007 um 07:46:48:

Zu Gunsten der Kinder:
OLG Düsseldorf (Urteil vom 11. Oktober 1995 - Az. : 9 U 51/95 -Spielstraße - (NJW-RR 1996, 211) , OLG Schleswig 10.10.2001 - 2 W 53/01 , BGH 05.02.1993 - V ZR 62/91 , BVerwG 12.12.1991 - 4 C 5/88

Einschränkend (nicht alles ist hinnehmbar):
VGH Baden-Württemberg, 8. Senat Az.: 8 S 1820/89 vom 27.04.1990

Ist der Lärm nicht altersentsprechend, braucht er auch nicht hingenommen werden: Einem Baby kann niemand beibringen, sich an die vorgegebenen Ruhezeiten zu halten. Aber von den Eltern eines Schulkindes wird verlangt, dass sie ihr Kind anhalten, die Ruhezeiten zu beachten.

Eltern kann aufgegeben werden, die Verusachung von Lärm durch ihre Kinder zu verhindern, wenn diese den Lärm als gezielte Aggression produzieren (die gezielte Aggression muss vor Gericht dargelegt und - im Bestreitensfalle - auch nachgewiesen werden).




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