Abgeschickt von Annette am 03 Mai, 2007 um 09:54:00
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie man die festgelegte Wandhöhe in einem Bebauunsplan interpretieren muß. Wenn z.B. eine max. Wandhöhe von 3,50 m festgelegt ist, bedeutet das, dass ab dem Boden bis zur Dachkante max. 3,50 m liegen müssen? Das gibt ja dann, bei einer Raumhöhe von 2,60 m nur einen sehr niedrigen Kniestock?
Gruß,
Annette