Re: Bauträger und Notarvertrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Rudi am 03 Mai, 2007 um 13:08:05:

Antwort auf: Bauträger und Notarvertrag von Janis Berklavs am 30 April, 2007 um 07:25:53:

Im Kaufvertrag muss natürlich das Grundstück bezeichnet sein, über welches der Vertrag geschlossen wird. Wichtig sind die die Daten aus dem Grundbuch. Eventuell können sich die Daten etwa durch eine Grundstücksteilung oder eine Neuerschließung ändern.

Die letzte Rate wird erst nach der vollständigen Fertigstellung, also nach Beseitigung aller bis zur Abnahme bestehender Mängel und Restarbeiten, fällig. Sofern hier noch Mängel vorliegen, hätte eine Klage also wenig Aussicht auf Erfolg.

Ich denke jedoch, dass es in jedem Fall ratsam wäre, schleunigst einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Bei einem Verfahren vor dem Landgericht muss man sich ohnehin von einem Anwalt vertreten lassen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]