Re: Bauen am Ortsrand (Außenbereich)


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Abgeschickt von Erich Bauer am 03 Mai, 2007 um 20:31:52

Antwort auf: Re: Bauen am Ortsrand (Außenbereich) von Dirk Baumeister am 03 Mai, 2007 um 15:14:34:


: : Bundesland: Hessen


: wenn die Bauvoranfrage abgelehnt wird können Sie über einen Widerspruch und Klage auch die nächsthöheren Genehmigungsbehörden in die Entscheidung einbeziehen.


Nicht so in Hessen. Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Widerspruch selbst.





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