Gewerbe im Wohnraum untersagen


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Abgeschickt von Mc Pegger am 04 Mai, 2007 um 15:48:23

Guten Tag allerseits,

nehmen wir an, in einem Wohnhaus wohnt in einer doppelstöckigen Wohnung (sagen wir mal rund 90 qm) "Bolle". Bolle war HartzIV-Empfänger und um aus dem Schlamassel rauszukommen, organisiert er über das Internet einen kleinen Versandhandel, selbstverständlich mit Gewerbeanmeldung. Die Ware hierfür lagert Bolle im, zum Wohnraum ausgebauten Spitzboden. Der Spitzboden ist dreigeteilt: ein Schlafzimmer, ein Flur in der Mitte und ein Arbeitszimmer. Den Flur (ca. 10 qm) nutzt Bolle auf ca. 4 qm zum Lagern seiner Ware. Im Arbeitszimmer (ca. 8 qm) hat er auch noch auf ca. 1 qm Ware gelagert. - - - - Bolle hat es gerade geschafft, sich von HartzIV loszusagen, da kommt die Bauverwaltung, weil sie davon Wind bekommen hat, und besichtigt die Wohnung. Einige Tage später erhält Bolle ein Schreiben von der Bauverwaltung! Es wird ihm mitgeteilt, dass eine nicht genehmigte Nutzungsänderung vorliegt und auch Befreiungstatbestände für die gewerbliche Nutzung nicht vorliegen! Eine Genehmigung könne ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden. Die baulichen Gründe hierfür sind z. B.: die Wohnung müsse zu den gewerblich genutzten Räumen abgeschlossen sein, ein 2. Rettungsweg wird in Frage gestellt u.a.m. Die Bauverwaltung stellt Bolle daher anheim, die nicht genehmigte Nutzung einzustellen und die gelagerten Artikel zu entfernen. - - - - Nun ist Bolle am Ende... Die Kosten für Gewerberäume wirft das Versandhandel noch nicht ab. Muss Bolle nun bald wieder HartzIV empfangen? Liegt den wirklich schon eine NUTZUNGSÄNDERUNG vor? Was kann Bolle machen???



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