Abgeschickt von Andrea S. am 04 Mai, 2007 um 17:41:08
Darf ein Zaun auf Grundstück A hinter der Nachbargarage auf Grundstück B auf Grenze so hoch wie die Garage errichtet werden ? (zulässig eigentlich ja nur 1,80 M), zumal bei Fertiggaragen auch die Entlüftungsschlitze auf das Grundstück A zeigen ?