Grenzzaunbepflanzung


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Abgeschickt von thaminia am 05 Mai, 2007 um 15:06:03

Die Gärten 2er Einfamlienhäuser sind durch einen 1 m hohen Maschenzaun getrennt.
Der Garten von Eigentümer A wurde in den letzten beiden Jahren nach dessen Einzug von hohen Bäumen und alten Sichtschutzzäunen auf dessen Grundstück befreit und neu angelegt.
Eigentümer B hatte auf einer Länge von ca 10 m an diese Sichtschutzäune Knöterich gepflanzt, der nun an dem Maschenzaun befestigt über und durch wächst und in das Grundstück von Eigentümer A hineinragt und alles umschlingt, was in nächster Nähe wächst.
Eigentümer A hat B aufgefordert, den Knöterich zu entfernen. Der weigert sich, da er sich auf das Gewohnheitsrecht und eine Verjährung pocht.
Muss A den Knöterich am gemeinsamen Grenzzaun und in seinem Garten dulden?





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