Re: Abstand von Kinderspielhaus zu Nachbargrundstück??


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Abgeschickt von Nadie am 07 Mai, 2007 um 09:33:45:

Antwort auf: Abstand von Kinderspielhaus zu Nachbargrundstück?? von sth am 06 Mai, 2007 um 13:30:21:

Die schlichte Anwendung des Abstandflächenrechts fällt in diesem Fall nicht sehr kinderfreundlich aus. Da dürfte (zu jeder Seite) der Drei-Meter-Mindestabstand fällig werden.

Mit etwas Glück legt die zuständige Bauaufsichtsbehörde aber keinen Wert auf die Fotos mit den traurigen Kindern in der Zeitung.

Das Thema 7,5 qm bezieht sich auf Abstellraeume nach der (inzwischen geänderten!) alten Regelung des § 6 Abs. 11 BauO NRW. Die neue Fassung enthält die Begrenzung nicht mehr und führt hier nicht weiter. Mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, eigene Berechnungsregel. Nachlesen im Gesetzestext lohnt sich.
Noch gar nicht berücksichtigt sind hier die Vorgaben eines evtl. existierenden bebauungsplanes zu Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
: A hat auf seinem Reihenhausgrundstück (Breite 6m) seit 6 Wochen ein Kinderspielhaus auf Stelzen (Grundfläche 1,8 x 1,9 Meter, Höhe Dachfirst 3,25 Meter) errichtet. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn B beträgt ca. 0,5 Meter. A hat vor Errichtung des Stelzenhauses durch Absprache mit Nachbar B, in dem die Baupläne und der Standort dargelegt wurden, die (leider nur mündliche) Zustimmung des Nachbarn B erhalten.
: Da das Spielhaus komplett aus Holz errichtet ist, hat Nachbar B sich nun bei A über die Lärmbelästigung durch die natürliche Resonanz des Holzes beim Bespielen der Kinder beschwert und eine entsprechende Lärmschutzdämmung des Hauses gefordert. A kam dieser Aufforderung entsprechend nach und hat den Holzboden mit einer Schicht Nadelfilz ausgekleidet. Nachbarn B geht das jedoch nicht weit genug.
: Es sei erwähnt, dass die Kinder des A das Spielhaus nur zu Zeiten ausserhalb der Ruhezeiten, also nicht in der Mittagszeit und Nachtzeit, benutzen und dies auch nicht täglich.
: Nachbar B droht nun, sofern dem Lärmschutz nach seinem Verständnis nicht nachgekommen wird, rechtliche Schritte gegen die Errichtung des Spielhauses einzuleiten, da das Spielhaus mindestens 1,5 Meter von seinem Grundstück entfernt hätte errichtet werden müssen.
: Gemäß Bauordnung NRW muss bei Errichtung von Gebäuden, die auchdem Aufentalt von Menschen dienen und / oder zur Lagerng von Gegenständen genutzt werden ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehaten werden muss. Bei einem 6 Meter breiten Reihenhausgrundstück, wäre der Garten somit gar nicht für eine Bebauung nutzbar. Ich habe aber auch gelesen, dass für Gebäude von unter 7,5 qm Nutzfläche diese Regelung nicht gilt, sondern das hier sogar eine Grenzbebauung zulässig ist. Stimmt das ?
: Welche Handhabe hat Nachbar B gegen A?
: Kann er die Versetzung oder Rückbauung verlangen?
: Kann er eine entsprechende weitergehnde Lärmdämmung verlangen oder die Nutzung untersagen lassen?





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