Beitragsbescheide Wasser u. Kanal


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Abgeschickt von Lothar am 07 Mai, 2007 um 17:28:13:

Hallo Kollegen!
Ich arbeite in einer Gemeinde in Bayern und erlasse unter anderem Beitragsbescheide (werden einmalig erhoben) für Wasser und Kanal.
Die Beitragspflicht entsteht, wenn das Haus bezugsfertig ist.
Jetzt kann ich ja nicht jeden Monat auf Grund der Vielzahl der Bauten nachschauen, ob ein Haus fertig gestellt ist. Ich mach das alle 6 Monate.
Jetzt ist ein Haus letztes Jahr fertig gestellt worden und ich habe erst jetzt die Bescheide für Wasser und Kanal erlassen.
Da der Wasserbeitragsbescheid Mehrwertsteuerpflichtig ist, stellt sich für mich die Frage, ob ich jetzt den Bescheid mit 16 % MwSt ausweisen muss.
In der Satzung steht, es gilt der aktuell gültige MWSt-Satz.
Hat von euch jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Danke für eure Hilfe und viele Grüße
Lothar




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