Re: Swimmingpool


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Abgeschickt von K.D. am 08 Mai, 2007 um 10:20:09

Antwort auf: Swimmingpool von Heidi 2 am 06 Mai, 2007 um 21:31:05:

: Hallo,
: mich würde mal interessieren, ob in Sachsen ein Pool
: (ca 40 qm)genehmigungspflichtig ist.

Nach § 61 Abs. 1 Nr. 5f SächsBauO sind Wasserbecken bis 100 m³ verfahrensfrei. Es kommt also auch auf die Tiefe an. Und es muss ein Behälter sein, bei Schwimmteichen kann das schon anders aussehen.

Vorsicht bei eventuell hohem Grundwasserstand. Bei Grundwasseranschnitt (z.B. während der Bauarbeiten) kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.




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