Grenzbebauung Garage und Carport


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Abgeschickt von Anja am 08 Mai, 2007 um 18:56:06

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Sächsischen Baurecht. Folgender kleiner
Sachverhalt:

Ich besitze ein Grundstück (2 Flurstücke) auf dem ein 2 Familienhaus und
ein Carport steht. Jetzt habe ich eine Garage über eine Baufirma bauen
lassen. Das Carport (10m lang) sowie die Garage (9m) sind grenzbebaut.
Auf einem Flurstück befindet sich das Haus und das Carport, auf dem
zweiten Flurstück befindet sich die Garage. Jetzt gibt es ja die
Reglung, dass man nicht mehr als 15m insgesamt die Grundstücksgrenzen
bebauen darf.

Das Problem sind unsere lieben Nachbarn, die uns bei der zuständigen
Baubehörde angezinkt haben. Meine Frage lautet ob es möglich wäre das
eine Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken zu teilen? Somit könnte
ich ja theoretisch 2x 15m Grenzbebauung vornehmen. Oder gibt es noch
eine bessere Idee? Die Garage und Carport will ich jedoch nicht
verkürzen bzw. abreißen.

Ich bin für jeden Kommentar sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Anja

P.S. Bei Bedarf mehr Infos.




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