Re: Grenzbebauung Garage und Carport


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Abgeschickt von Bolanger am 09 Mai, 2007 um 10:59:02:

Antwort auf: Grenzbebauung Garage und Carport von Anja am 08 Mai, 2007 um 18:56:06:

Hallo,

ich habe sowas ähnliches. In NRW darf auch max. 9 m an einer Grenze gebaut werden. Auf dem Nachbargrundstück wurden nun allerdings 4 Garagen mit je 3m Breite direkt an meine Grundstücksgrenze gebaut. Jede Garage steht auf einem eigenen Flurstück, da jede Garage einem anderen Eigentümer gehört. Ist soweit alles rechtens.

Ich verstehe Ihr Problem nicht ganz. Die Garage steht auf einem eigenen Flurstück und ist nur 9m an der Grenze. Vermutlich gibt es in Sachsen auch diese 9 m Regelung, die Sie einhalten. Ist dann die selbe Situation wie bei mir.

Sie haben doch sicherlich eine Baugenehmigung. Eigentlich schauen die Bauämter zumindest über die Einhaltung der Grenzabstände drüber und da hätte ein verstoß auffallen müssen.

Bolanger


: Liebe/-r Experte/-in,

: ich habe eine Frage zum Sächsischen Baurecht. Folgender kleiner
: Sachverhalt:

: Ich besitze ein Grundstück (2 Flurstücke) auf dem ein 2 Familienhaus und
: ein Carport steht. Jetzt habe ich eine Garage über eine Baufirma bauen
: lassen. Das Carport (10m lang) sowie die Garage (9m) sind grenzbebaut.
: Auf einem Flurstück befindet sich das Haus und das Carport, auf dem
: zweiten Flurstück befindet sich die Garage. Jetzt gibt es ja die
: Reglung, dass man nicht mehr als 15m insgesamt die Grundstücksgrenzen
: bebauen darf.

: Das Problem sind unsere lieben Nachbarn, die uns bei der zuständigen
: Baubehörde angezinkt haben. Meine Frage lautet ob es möglich wäre das
: eine Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken zu teilen? Somit könnte
: ich ja theoretisch 2x 15m Grenzbebauung vornehmen. Oder gibt es noch
: eine bessere Idee? Die Garage und Carport will ich jedoch nicht
: verkürzen bzw. abreißen.

: Ich bin für jeden Kommentar sehr dankbar.

: Mit freundlichen Grüßen

: Anja

: P.S. Bei Bedarf mehr Infos.





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