Re: Grenzbebauung Garage und Carport


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Abgeschickt von Anja am 09 Mai, 2007 um 19:28:23

Antwort auf: Re: Grenzbebauung Garage und Carport von Bolanger am 09 Mai, 2007 um 10:59:02:

naja in Sachsen sind glaube ich 40qm baugenehigungsfrei. Aber bis 9m muss beim Nachbarn keine Baulast eingetragen werden, erst ab 10m Länge. Insgesamt sind aber 15m Grenzbebauung möglich. Egal ob Garagen oder Carport. So dachte ich das.

Schon kompliziert...




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