Re: Kostenüberschreiten


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architetekten am 09 Mai, 2007 um 21:41:31:

Antwort auf: Kostenüberschreiten von Lars am 08 Mai, 2007 um 19:50:19:

hallo lars,
ich kenne die angebots/vertragsbedingungen und die örtlichkeit nicht, aber es ich möchte hier ihnen einige hinweise geben:
üblicherweise ist "normaler baugrubenaushub" bodenklasse 3-5, angeboten sollte von einem seriösen auftragnehmer bei unbekannten bodenverhältnissen (war es unbekannt...da schon bodenklasse 6 angeboten?) zumindestens der/die ep's für "eventuelle" positionen.
hier stellt sich die forderung, dass bei nicht erkannten "unwägbarkeiten" und damit eine überschreitung der angebotssumme der auftraggeber über art und höhe zu informieren ist.
rechtliche "überschreitungsgrenzen" kann ich ihnen nicht verbindlich sagen, aus meiner berufserfahrung heraus, toleriere ich überschreitungen von maximal 15% (prozent).
mfg
bodo




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