Re: Kostenüberschreiten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Mai, 2007 um 20:26:36

Antwort auf: Kostenüberschreiten von Lars am 08 Mai, 2007 um 19:50:19:

: Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
: Das Problem ist fogendes, wir haben von einem Baggerunternehmen ein Angebot bekommt welches das Aushebeb einer Baugrube Bodenklasse 3-6,seitliches Lagern zum wiederverfüllen, Abfuhr, Liefern und Einbau der Sauberkeitsschicht sowie Liefern und Einbau einer Mineralbetonschicht vor Doppelgarage ind Höhe von 7360€ inkl. Mwst.

: Jetzt kam die Rechnung in Höhe von 12300€ inkl Mwst. da Fels (BKL7) beim ausheben kam, als ich nachfragte ob das sehr viel teurer wird wurde mir gesagt nicht sehr viel. Aber das war Ihm schon klar da er das Gebiet kenne.

: Meine Frage ist es Rechtlich OK das er dadurch fast um das doppelte teurer ist OHNE das ein Wiederverfüllen dabei ist, ebenso muss das Material was seitlich gelagert wurde auch noch abgefahren werden da dieses nicht zum Verfüllen geeignet ist (wurde von Ihm schon während des Aushubes gesagt).
: Für schnelle Antworten wäre ich Dankbar.

: Gruß
: Lars

... Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko!

Der Unternehmer "muss" nicht vorher wissen, was für Bodenverhältnisse vorliegen. Er muss allerdings darauf hinweisen, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht mit dem Angebot übereinstimmen. Es ist allerdings im Grundsatz zu bezahlen, was ausgeführt wurde - unabhängig von dem was angeboten wurde. Es lässt sich meines Erachtens nicht einfach die Erhöhung des Angebotes auf eine Prozentsatz begrenzen, da scheinbar eine gänzlich andere Tätigkeit ausgeführt wurde als angeboten. Der Unternehmer wäre evtl. noch zum Nachweis verpflichtet, dass es sich tatsächlich um Bodenklasse 7 gehandelt hat.

Was sagt denn der Bauleiter dazu? Der hätte den Bauherrn eigentlich auch noch informieren müssen.



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