Neubau: Nichteinhaltung des Vertrages und Verkehrssicherheit


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Abgeschickt von Paola am 18 Mai, 2007 um 10:34:49:

Hallo zusammen!

Ein Kunde A kauft von einem Bauträger B ein Haus (Neubau) mit Grundstück.
Die Baubeschreibung sieht die Erstellung notwendiger Böschungen vor.
Der Kaufvertrag (Werkvertrag) erlaubt unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers zumutbare Änderungen mit triftigem Grund. Diese dürfen sich jedoch nicht wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken.
Auf den Plänen sowie in der Baugenehmigung sieht alles recht harmlos aus.

Nach Fertigstellung hat A mehrere zum Teil recht steile Böschungen auf seinem Grundstück sowie einen ungesicherten 2m hohen fast senkrechten Abhang in seinem Garten, in dem ursprünglich seine Kinder spielen sollten.

Gilt hier die Verkehrssicherungspflicht?
Wenn ja, für wen?

Ist das eine Leistungsstörung des Werkvertrags?
Welche Rechte hat A?

Viele Grüße

Paola




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