Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Mai, 2007 um 17:42:30

Antwort auf: Grenzbebauung von Fragender am 21 Mai, 2007 um 15:57:43:

: Hallo,
: vielleicht kann mir ja der eine oder andere einen guten Tipp geben.
: Wir würden gerne eine umgefallene Scheune wieder neu errichten. Die Grundmauern stehen noch.
: Der Grenzabstand beträgt 60 cm.
: Müssen wir eine Nachbarschaftserkärung haben?
: Die Scheune ist noch im Lageplan als Gebäude eingezeichnet.

Scheune klingt nach Außenbereich (§35 BauGB), umgefallen klingt nach Verlust des Bestandschutzes ... das Ganze klingt nach dringendem Klärungsbedarf durch fachkundige Hilfe mit Außenbereichserfahrung. Im Vorfeld hilft u. U. auch die Rückfrage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde um zumindest die Tendenz der Genehmigungsfähigkeit heraus zu finden.



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