Nutzungsumwandlung


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Abgeschickt von Linda Kauk am 22 Mai, 2007 um 12:01:10

1982 kauften wir ein Haus mit gemauerten Geräteraum.
Dieser Raum beinhaltete einen offenen Kamin und Fenster bei der Grenzbebauung. Nachbarschaftszustimmung liegt vor und dennoch genehmigt man keine Umwandlung in Wohnraum.
Die Fenster werden angeprangert und rechtlich gesehen ist das wohl richtig.
Nicht richtig ist, dass an der Ostseite unter den gleichen Bedingungen(Grenzbau mit Fenstern im gleichen Gebäude) das Fenster vom Bauamt genehmigt wurde. Was kann ich tun, denn das Bauamt hat auf stur geschaltet. Seit 1989 war dieser Raum vermietet - mit inzwischen kleinen Anbauten, für die ich inzwischen einen nachträglichen Bauantag gestellt habe - bis ich eine Ordnungsverfügung erhielt, die mir das Vermieten verbietet.
Es wäre nett, wenn ich eine Antwort erhalten würde.
Mit freundlichem Gruss
Linda Kauk



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