Re: B-Plan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Mai, 2007 um 19:18:47

Antwort auf: B-Plan von Norman Becker am 22 Mai, 2007 um 19:12:04:

: Bebauung in zweiter Reihe will das Bauamt nicht genehmigen obwohl das Grundstück nicht im Bebauungsplan vorhanden ist. Ich bin Eigentümer des Grundstücks es soll einen § geben der sagt das ich dann das Haus trotzdem bewilligt bekommen muß. Da das Eigentumsrecht irgendwie vor dem Baurecht kommt wenn das Bauvorhaben nicht über einer bestimmten abnormalität von 15% liegt

Das klingt mysteriös ...

Wenn es keinen B-Plan gibt, dann ist die Zulässigkeit nach §34 BauGB für "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" (Innenberich) zu beurteilen. Ist im Umfeld keine Bebauung mit Hauptnutzung in zweiter Reihe vorhanden, dürften die Aussichten auf Genehmigung schlecht stehen. Sofern nicht bereits eine Bauvoranfrage gestellt wurde, könnte damit eine rechtskräftiger und rechtsfähiger, d. h. im Widerspruch oder der Klage prüfbarer Bescheid erreicht werden.



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