Re: Wandlung eines einsturzgefährdeten, ohne gültige (formelle) Baugen. und


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Abgeschickt von Nadie am 22 Mai, 2007 um 22:34:05:

Antwort auf: Wandlung eines einsturzgefährdeten, ohne gültige (formelle) Baugen. und von Hinsi am 13 Dezember, 2004 um 19:32:44:

Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt und nicht für dieses Forum.
N.
: Innerhalb von einem Jahr nach dem Übergang der Rechte und Pflichten an unserem im Dezember 2000 gekauften Holzhauses begehrten wir per anwaltlichtem Schreiben die Wandlung des kaufvertrages wegen arglicstiger Täuschung. Ein Privatgutachten bestätigte uns die Einsturzgefahr unseres Hauses ab Windstärke 8. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte dies. Nun kam heraus, dass das Haus ohne schriftlichen Vertrag von einer ausländischen Firma erbaut wurde, ein bauleiter wohl nicht vorhanden war (möglicherweise jedoch "faktisch")und ohne jegliche Statik errichtet wurde (lediglich mit einer ausländischen Dach-Lastenbeschreibung und der Entwurfsfassung) und deswegen zunächst ein Baustop durch die Behörden erreicht wurde (wobei der Rohbau bereits abgeschlossen war). Reichen diese Tatsachen als Beweis zur arglistigen Täuschung aus? Immerhin war der Bauherr Bauherr und hat die Verantwortung für den "Sch...", der da gebaut wurde, mit oder ohne Bauleiter (wobei der die Bauleitung bestreitet).





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