Re: Grenzbebauung ohne Bauplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Mai, 2007 um 23:02:11

Antwort auf: Re: Grenzbebauung ohne Bauplan von Josef Götz am 22 Mai, 2007 um 19:31:19:

: Hallo danke erstmal für die Antwort,

: also sowiet ich weiß muss doch der Nachbar unterschreiben, wenn man was bauen will. So war es jedenfalls bei unserem Anbau und bei unserer Garage, die wir bald bauen werden. Die haben aber jetzt nichts mit dem Fall zu tun. Wir haben nichts unterschrieben. Die Halle stand einfach plötzlich da. Als sie gebaut wurde, wohnten wir noch in unserm anderen Haus und sind erst kürzlich umgezogen. Was kann ich in dem jeweiligen Fall machen, also Genehmigung liegt vor, liegt nicht vor.

: Danke für die Antworten schon im voraus.

: Mfg Josef Götz


Erst mal feststellen, wie denn der Sachverhalt tatsächlich ist. Das gelingt am besten über die Rückfrage bei der Behörde. Dort sollte man Ihnen auch die rechtlichen Grundlagen und Ihre weiteren möglichen Schritte erklären können. Dabei kann es nicht schaden, wenn Sie jemanden dabei haben, der die dort gemachten Aussagen beurteilen und vielleicht im Nachgang nochmal erläutern kann.

Unterschriften auf Antragsplänen sind in verschiedenen Bundesländern üblich. Zum Teil gibt es auch Nachbarbeteiligungen von Amtswegen (z. B. Baden-Würtemberg). Das heisst aber nicht, dass nicht auch ohne die Zustimmung des Nachbarn gebaut werden könnte.




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