Abgeschickt von F.Meier am 22 April, 2004 um 10:51:05:
Antwort auf: Grenzmauer wurde bei Neubau versetzt von Patrick am 13 April, 2004 um 17:48:32:
Das ist mir auch mal passiert. Von einer Neu-Vermessung wären Sie als Grundstücksinhaber in Kenntnis gesetzt worden. Rufen Sie mal bei Ihrem zuständigen Vermessungsamt an, ob dort eine Änderung vermerkt ist. Für Grenzmauern gilt das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes.