Re: Grenzbau einer Garage mit Wohnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Mai, 2007 um 15:36:37

Antwort auf: Grenzbau einer Garage mit Wohnung von Roland am 23 Mai, 2007 um 14:16:43:

: Hallo, ich benötige dringent eure hilfe.
: Da wir eine garage auf die grenze gebaut haben und diese mit einer wohnung (ca 38qm) versehen haben, nun das problem: erst hat der nachbar unterschrieben nun aber seine unterschrift zurückgenommen. grund dafür: die abstandfläche übernahme ( 3meter unserer seitz zuzüglich 3 meter seiner seitz, ergibt 6 meter auf dennen er nicht bauen kann, deshalb zug er die unterschrift zurück. da ich aus finanzelen gründen die wohnung vermietet habe, möchte das LRA das ich den mieter kündige und ich nur noch stellraum herstellen soll. aber laut §91 können die gemeinden diese abstandsfläche verkleiner so das der nachbar nicht 6m sonder nur z.b. 2m abstandfläche hat. da wir uns mit dem nachbarn gutverstehen und dieses nicht gerichtlich ausfechten wollen. gibt es einen gummipahragrafen diesbezüglich????
: ich bedanke mich schon jetzt für eure bemühungen.

Da sollte man sich vorher informieren und nicht auf Gummiparagraphen hoffen. Die hergestellte Situation ist baurechtlich eindeutig unrechtmäßig. Es gibt Situationen in denen die Nachbarn gegen eine Geldleistung bereit sind, die Einschränkung in der Bebaubarkeit des Grundstücks in Kauf zu nehmen.



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