Re: Einfriedung


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Abgeschickt von Uwe am 23 Mai, 2007 um 15:52:01:

Antwort auf: Einfriedung von ucho am 14 April, 2007 um 21:54:06:

: [..] mit seinem großem Wohnmobil nicht mehr sein Grundstück mit dem Auto erreichen. Auf dem Grundbuchamt steht auch ,daß er nur ein geh und fahrrecht auf diese 1,50meter hat.

Dass er ein Geh- und Fahrtrecht hat heißt ja noch lange nicht, dass er machen kann was er will. Zu dem Recht im Grundbuch gibt es bestimmt noch eine Hand- od. Grundakte, in der das Recht vertraglich zwischen den Grundstückseigentümern geregelt ist. Vielleicht steht da ja irgendwo dass er nur mit dem PKW dort fahren darf. Dann wären die Zeiten mit dem Wohnmobil auch ohne teuren Zaun vorbei ;)

:Hat er dann nicht duch ein anderes Recht dieses Fahrrecht über mein Grundstück zu erzwingen.
Evtl. über ein Notwegerecht??

Gruß Uwe



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