Abgeschickt von Erich Bauer am 23 Mai, 2007 um 22:03:28
Antwort auf: Re: Straßenbau Neubaugebiet von Marc Lieberum am 23 Mai, 2007 um 19:27:13:
Unterstellt, das Grundstück wurde von der Gemeinde erworben: Vermutlich hat sich doch die Gemeinde nicht vertraglich zur Fertigstellung der Straße bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verflichtet, sondern nur - was den Kaufpreis angeht - zum Ausdruck gebracht, dass keine zusätzlichen Erschließungskosten mehr anfallen (Ablösevereinbarung).