Pflanzabstand Niedersachsen/ Kauf eines Baugrundstückes


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Abgeschickt von Jannah am 24 Mai, 2007 um 12:44:48

Mal angenommen:

Jemand kauft ein Grundstück ein Grundstück von der gemeinde und bebaut die mit einem EFH.

In direkter Nachbarschaft zur Süd-Westseite ist eine
Kindertagesstätte (Kita). Diese Kita hat eine ziemlich hohe Begrünung
zu dem Grundstück hin. Die Kita ist ebenfalls von der Gemeinde betrieben.

Zur Begrünung: Es handelt sich um eine Hecke. Die Büsche stehen
maximal 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt und sind mind. 5
Meter hoch. Die Folge ist, dass in dem Garten des neu babauten Grundstückes ab
18.00 Uhr überhaupt keine Sonne mehr ist.

Es gibt m.E. Regelungen für Pflanzabstände, die für
jedes Bundesland geregelt sind. Jetzt stellt sich die Gemeinde aber
quer. Die sagen, dass:
- das Grundstück mit Kenntnis der Begrünung gekauft wurde
- die Kita viel ältere Rechte hat, da die Kita mit der Begrünung
schon seit Jahren besteht
- die Kita die Bäume zur Beschattung braucht

Ich möchte gern folgendes zur Diskussion stellen:
- Gilt hier das Nachbarrecht oder gibt es Altrechte des Kindergartens?
- Wie sieht die rechtliche Lage in solch einem Fall aus? Hat der Betroffene Chance auf rechtsprechung vor Gericht?
- Usw.



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