Grenzbebauung an Stichwegen/ BW


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Abgeschickt von Reilo am 24 Mai, 2007 um 17:47:12

Hallo,

dieser Streit betrifft uns zwar nur indirekt, aber da wir sozusagen zwischen den Stühlen sitzen, hoffe ich hier Antwort zu bekommen.

Wir wohnen an einem Stichweg - 2,50m breit und gepflastert. Es sind drei Häuser, wir sind in der Mitte. Der oberste Nachbar hat jetzt sein Dach decken lassen. Dabei stellte er fest, dass kein LKW, auch kein kleiner, bis zu ihn hoch fahren können, da die ersten Nachbarn ihren Vorgarten mit Umrandung bis an die Grundstücksgrenze bebaut haben und unser Vorbesitzer die Treppe auch. Da das für die Nachbarn ein erheblicher finanzieller Mehraufwand war, hatten wir uns bereit erklärt, 25 cm zurück zu bauen. Der erste Nachbar allerdings nicht, so dass von unserer Seite auch nichts unternommen wurde. Das Dach ist nun zwar gedeckt, der Streit geht aber weiter.
Dem ersten Nachbarn sagt man auf der Gemeinde, es ist in Ordnung, dass sie bis zur Grundstücksgrenze gebaut haben. Der Weg sei 2,50m breit, das genüge.Dem oberen Nachbarn sagte man, das sei so nicht richtig, 25 cm rechts und links neben dem Weg gehörten der Gemeinde und dürften nicht bebaut werden. U.A. auch wegen Feuerwehr usw.
Es ist an sich keine Straße und anfangs (vor 20 Jahren) sollte unten auch ein Pfosten stehen. Man war sich aber einig, dass man zum Be- und Entladen jeweils an sein Haus fahren dürfe.
Wer weis da was genaues?
Ich verstehe halt nicht, warum die Gemeinde das nicht klären will. Entweder es gibt ein Gesetz oder nicht.
Danke und lg
Reilo




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