Abgeschickt von Christiane Cyriax am 24 Mai, 2007 um 21:10:52
Antwort auf: Re: Formfehler von Nadie am 22 Mai, 2007 um 22:30:59:
:Wenn die Baugenehmigung gegen den B-Plan verstößt und dies vom Amt (kurz vor Weihnachten..)nicht "bemerkt" wurde, ist es sicherlich nicht in Ordnung. Oder? Der B-Plan hätte geändert werden müssen, und dort haben die Nachbarn Widerspruchsrecht.
Der Erfolg ist sehr zweifelhaft. Am Ende wird es immer darauf ankommen, ob das Vorhaben materiell in Ordnung ist.
: N.
: : Kann durch einen Formfehler, z.B. Verletzung der Informationspflicht der unmittelbaren Nachbarn, die Baugenehmigung angefochten werden?