Re: Kleingartenkolonie, Dauerkleingärten oder bauen im Aussenbereich § 35


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Abgeschickt von mike bergen am 24 Mai, 2007 um 21:18:07

Antwort auf: Re: Kleingartenkolonie, Dauerkleingärten oder bauen im Aussenbereich § 35 von Sabine und Michael am 22 Mai, 2007 um 09:53:10:

: Hallo Janine,
:
: nein, wir haben leider noch nichts weiter gehört. Hatten uns wirklich mehr versprochen, hier einen Fachmann zu finden. :-) 24 qm², dass ist der Stand. Wir haben schon Bücher, Gesetze und Leute angeschrieben, wo wir dachten, die müssten sich damit eigentlich auskennen, aber nichts zu finden. Immer wieder spricht man von Kleingartenkolonien und deren Bundeskleingartengesetzen.

: Dauerkleingartenanlage, scheinbar wieder so ein Neu-Wort, welches kein Mensch ordentlich definieren kann oder vielleicht einfach gesagt, wieder eine Auslegungssache von Behörden.

: Also wie du siehst, sind wir genauso schlau wie vorher. Eins ist jedoch sicher, wir lassen nicht locker und werden, wenn gewünscht, weiterhin berichten.

: MfG

: Sabine und Michael

hallo,
habe ähnliches problem, wohne seit 1989 in einem bungalow (ziehmlich ordentlich genehmigt, halt ddr bürger und so).
wenn das gebäude eineordentliche genehmigung hat müssten die euch eigentlich bauen lassen, ersatzbebauung ist das stichwort. es sei denn ihr habt dort nicht euren hauptwohnsitz. dann wird es schwierig.
meine erfahrung ist, aussernbereich ist verhandlungssache.
trotzdem dass in unserer gegend 3 altbestände an wohnhäusern stehen, ist das gelände aussenbereich, ich weiss auch nicht nach welchem kriterium die damals diese einteilung vorgenommen haben.
was ich auch nicht weiss ist , wie man von die nutzung von aussenbereich ändern kann.
gruss mike aus leipzig




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