Abgeschickt von Leonhard am 26 Mai, 2007 um 22:41:09
Ich besitze ein Grundstück mit ca. 8000 qm, nun will die stadt einen radweg bauen, und bat mich 2 meter auf einen länge von 75m zu verkaufen.
Ich will aber nicht für diesen Spottpreis.
Nun habe aber gesehen das die trotzdem angefangen haben zum ausheben, und sind genau 1 meter von meinem acker ausgehoben.
wer kennt sich aus, gibts da grenzabstände beim bau eines radwegs ect.
freue mich über hinweise.
mfg
leonhard