Vorkaufsrecht § 28 BauGB


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Abgeschickt von Stephanie Badum am 27 Mai, 2007 um 12:58:38

Hiermit einige Fragen, in der Hoffnung, Antwort zu erhalten:
a) kann das Vorkaufrecht nach § 28 BauGB an einem 1/2
Miteigentumsanteil ausgeübt werden ?
b) Rechtfertigt das Bestehen eines gültigen
Bebauungsplanes das Ausüben des gesetzlichen
Vorkaufsrechtes an einer als öffentlichen Fläche
ausgewiesen Wegeparzelle, wenn diese allein die
Erschließung von Hinterlandgrundstücken ermöglicht,
jedoch der Bebauungsplan bereits seit 1967
existiert und seitdem eine Bebauung nicht
geplant/durchgeführt wurde ?
c) Darf das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, ohne dass
eine konkrete Bauabsicht vorliegt (quasi
Vorratsbeschaffung)?
d) Wie ist der hälftige Miteigentumsanteil an der
Wegeparzelle zu bewerten, wenn im Kaufvertrag
lediglich ein Gesamtkaufpreis für das Gesamtobjekt
vereinbart wurde (Hausgrundstück und zwei hälftige
Miteigentumsanteile an Wegeflächen)?
e) Darf die Stadt einen Wertabschlag dafür vornehmen,
dass auf dem Weg Steine/Gartenabfälle gelagert
sind ?
f)Welches ist das richtige Rechtsmittel gegen den
Vorkaufsrechtsausübungsbescheid ?
Im Wege des Rechtsmittels ist einerseits zu klären
die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts
und die Bewertung der Wegeparzelle durch die Stadt
andererseits.
e)Muss ein eventueller Antrag auf gerichtliche
Entscheidung gemäß § 217 BauGA parallel zum
Widerspruchsverfahren gegen den
Vorkaufsrechtsausübungsbescheid durchgeführt
werden ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.



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