Abgeschickt von Uwe Weiss-Motz am 29 Mai, 2007 um 15:48:47
Hallo zusammen
kann mir jemand sagen, wie nah ein nachträglich angebautes Schleppdach der Grundstücksgrenze kommen darf?Bundesland ist Brandenburg
Vielen DankUwe Weiss-Motz
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