Abgeschickt von Ulrich am 01 Juni, 2007 um 13:24:54
Nach der Brandenburgischen Landesbauordnung dürfen lt.§6(10) Nebengebäude unmittelbar an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Was bedeutet unmittelbar? Muss zentimetergenau gebaut werden? Oder gibt es einen gewissen Spielraum? Sind Entscheidungen dazu bekannt?