Abstandsflächen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ulrich am 01 Juni, 2007 um 13:24:54

Nach der Brandenburgischen Landesbauordnung dürfen lt.§6(10) Nebengebäude unmittelbar an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Was bedeutet unmittelbar? Muss zentimetergenau gebaut werden? Oder gibt es einen gewissen Spielraum? Sind Entscheidungen dazu bekannt?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]