Re: aussentreppe bei Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Juni, 2007 um 13:19:19

Antwort auf: aussentreppe bei Doppelhaushälfte von dominik am 02 Juni, 2007 um 12:26:41:

: Hallo!

: Ich möchte bei einer Doppelhaushälfte (Haus längs Getrennt am Dachgiebel(d.h. Symmetrieachse geht vom Dachgiebel nach unten zur Hausmitte) eine Aussentreppe
: vom Bodem zum Dachgeschoss bauen. Zweck: Das momentan bebaute und benutzte ist im Hausinneren(privates Wohnhaus) über eine Treppe erreichbar,um aber aus dem DG eine seperate DGWhg zu machen, ist ein
: zugang von aussen nötig.
: Diese Aussentreppe müss sehr nahe ca 1-2m an die Grundstücksgrenze heran.
: Muss man den Nachbarn und /oder die gemeinde fragen zur Genehmigung?
: Gibt es Mindestabstände? Gibt es eine Mögl die Genehmigung durch den Nachbarn zu umgehen?

: Danke fuer Eure Antworten/Erfahrungswerte!

: Dominik

Nach Ihrer Beschreibung vermute ich, dass das Gebäude bereits mit dem Mindestgrenzabstand von drei Metern errichtet wurde. Daher wird in den meisten Bundesländern eine Unterschreitung der Abstände entweder gar nicht aber bestimmt nur mit Zustimmung der Nachbarn möglich sein. Die Mindestabstände finden Sie in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Der Ausbau des Dachgeschosses als eigene Wohneinheit ist in den meisten Fällen auch mit der Umnutzung der bis dahin i. d. R. nur als Abstell- oder Trockenraum genutzten Dachgeschossräume (Nutzungsänderung) verbunden, die auch schon eine Genehmigungs- mindestens aber eine Anzeigepflicht auslöst. Dafür müssen Bauzeichnungen eingereicht werden, aus denen die Änderung der Nutzung hervorgeht.

Die Genehmigung der Nachbarn "umgehen" ist grundsätzlich nicht ratsam. Wenn sie die Notwendigkeit der Zustimmung vermeiden wollen, hilft am besten immer ordnungsgemäßes und gesetzeskonformes Bauen.



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