Nutzungsumwandlung


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Abgeschickt von flambee am 03 Juni, 2007 um 08:35:00:

Es geht um eine Nutzungsänderung von Abstellraum in Wohnraum.
Wenn das Bauamt Grenzbebauung mit Fenstern an einer Seite erlaubt , muss dann nicht auch auf der anderen Seite Erlaubnis erteilt werden? Die Voraussetzungen sind exakt gleich.
Nachbarliche Einwilligungen liegen vor.




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