Abgeschickt von flambee am 03 Juni, 2007 um 08:35:00:
Es geht um eine Nutzungsänderung von Abstellraum in Wohnraum.
Wenn das Bauamt Grenzbebauung mit Fenstern an einer Seite erlaubt , muss dann nicht auch auf der anderen Seite Erlaubnis erteilt werden? Die Voraussetzungen sind exakt gleich.
Nachbarliche Einwilligungen liegen vor.