Abgeschickt von Sepp am 04 Juni, 2007 um 23:21:19:
Antwort auf: Nutzungsumwandlung von flambee am 03 Juni, 2007 um 08:35:00:
: Wenn das Bauamt Grenzbebauung mit Fenstern an einer Seite erlaubt , muss dann nicht auch auf der anderen Seite Erlaubnis erteilt werden?
Nein.