Re: BauO NRW §2 Abs 5 Vollgeschoss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juni, 2007 um 17:10:25

Antwort auf: BauO NRW §2 Abs 5 Vollgeschoss von Martin Millard am 06 Juni, 2007 um 13:40:42:

: In dem oben angebebenen Absatz wird die Grundfläche genannt auf die sich die Rechnung der Vollgeschossigkeit stützt. Die anderen Parameter sind genau beschrieben. Es wird jedoch nicht klar welche Flächen zur Grundfläche gezählt werden. Wo sind hierzu Aufstellungen, Komentare bzw. Beispiele zu finden?

Grundsätzlich wird über die Bruttoflächen (BGF) ermittelt.

Der Kommentar von Gäthke/Temme/Heintz oder Boedinghaus liefern sicher auch noch ergänzende Erläuterungen (habe ich gerade nicht vorliegen zum nachgucken).




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