Re: Nutzungsänderung Mädchenkammern im Dachgeschoss


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Abgeschickt von Sepp am 06 Juni, 2007 um 22:52:37:

Antwort auf: Nutzungsänderung Mädchenkammern im Dachgeschoss von Riebold am 06 Juni, 2007 um 14:35:23:

: Hallo,

: als ich in 7.1997 ein Mehrfamilienhaus erwarb, war mir nicht bekannt, daß eine Wohnung im Dachgeschoss - ohne Genehmigung des Bauamtes - ausgebaut wurde. 1979 wurden 2 genehmigte Mädchenkammern und ein grosser Trockenraum in eine abgeschlossene Wohnung umgebaut.
: Weiter wurden auch unerlaubt Dachgauben errichtet. Als nun ein Makler in die Bauakten Einsicht nahm, wurde ich informiert. Da die Sache sofort beim Bauamt legalisiert werden sollte, erfuhr ich vom Sachbearbeiter diverse Auflagen und ein Rückbau der Gauben wurde auch angedroht. Jetzt soll neben eim Rauchabzugfenster an der obersten Stelle im Treppenhaus auch diverse Feuerschutztüren eingebaut werden. Das Schlimmste ist jedoch, das die Brandwand zum Nachbarhaus 30 cm aus dem Dach geführt werden soll.


Verstehe noch nicht richtig, wenn früher z.B. 2 Mädchen in den Kammern wohnen durften und seit 1979 die komplette Wohnung an eine Einzelperson vermietet ist, warum will mir das Amt nun Schwierigkeiten bereiten.

a) Die Branschutzmauer ist wahrscheinlich schon damals gefordert gewesen, nur wurde sie nicht richtig ausgeführt.

b) In einem solchen Fall ist offensichtlich der Brandschutz ein besonderes Problem. Es ist empfehlenswert, sich in so einem Fall einen Brandschutzexperten zu suchen, der kostengünstige Alternativ-Brandschutzlösungen vorschlagen kann




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