Re: Vermessungskosten für Grundstück


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Abgeschickt von Sepp am 06 Juni, 2007 um 22:57:19:

Antwort auf: Vermessungskosten für Grundstück von Katha am 05 Juni, 2007 um 18:50:13:

Im Kaufvertrag steht: "Die Verkäuferseite verkauft den neu vermessenen Grundbesitz ... an die Erschienenen ....

Das bedeutet nur, das der Grundbesitz kürzlich neu vermessen wurde (ohne Aussage über die Kostentragung)

: Die Vermessungskosten für die Teilung haben wir und unsere Nachbarn beauftragt und bereits bezahlt.

Das ist so üblich und richtig.

Nun ist uns die Frage gekommen, ob nicht der Verkäufer des Grundstücks diese Kosten zu tragen hat, weil er ja den "neu vermessenen Grundbesitz" verkauft!?

Eindeutig: Nein.



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