Abgeschickt von Sepp am 06 Juni, 2007 um 22:59:10:
Antwort auf: Grundstücksgrenze u. Kanalanschluß von Grimberg am 05 Juni, 2007 um 14:47:06:
: Wie sieht es mit dem Anschluß an den Kanal aus, wenn nach einer Grundstücksteilung die Grenze genau Mittig über den Kanalanschluß verläuft?
Das ist ganz dumm, weil dann keiner der beiden Grundstücksbesitzer aufgraben kann, ohne das Nachbargrundstück zu beeinträchtigen. Also sind zwei! Grunddienstbarkeiten erforderlich.