Abgeschickt von Nadie am 08 Juni, 2007 um 10:55:25:
Antwort auf: Farbwahl an einer Fertiggarage in NRW von Martin Klein am 07 Juni, 2007 um 22:01:43:
Möglich schon, aber was dabei für Ihre Nachbarin herauskommen sollte, ist sehr fraglich, wenn das der gesamte und vollstanedige Sachverhalt ist.
Einschränkungen:
Es gibt für Ihr Grundstück
- keine Gestaltungssatzung (kann auch in einen Bebauungsplan aufgenommen sein)
- keine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zB mit dem Bautraeger
- Sie halten sich bei der Aufbringung an der "Nachbarseite" u.a. an das Nachbarrechtsgesetz des Landes NRW.
Nadie
: Da bei Fertiggaragen eine schnelle Verschmutzung der weissen Wände, insbesondere der Schlagseite, eintritt, beschlossen wir, an der Garage einen Zweifarbenanstrich durchzuführen.
: Im oberen Bereich einen kräftigen Rotton und unten einen 30 cm hohen steingrauen Sockel. Die Garage steht genau auf der Grenze. Unsere Nachbarin droht uns nun mit Klage! Ist dies möglich ?