Re: Altbau abriß.


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Abgeschickt von Nadie am 08 Juni, 2007 um 11:05:53:

Antwort auf: Altbau abriß. von Krapf Klaus am 07 Juni, 2007 um 15:16:58:

Erst einmal muss klar sein, ob es eine Nachbarwand oder eine Grenzwand ist: Das Nachbarrechtsgesetz des Landes NRW beschreibtn beide und kennt Vorschriften für die Beseitigung der Nachbarwand (§ 14).
§ 7:
*Nachbarwand* ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden baulichen Anlagen als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient oder dienen soll.

§ 19 Begriff:
*Grenzwand* ist die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand.
: Wenn ein altes Haus abgerissen wird, das an einem anderen Haus 40 Jahre lang direkt aneinander stand.
: Diese Seite noch nie Verputzt werden konnte, da das alte Haus über 3/4 des anderen Hauses verdeckte!
: Es zwei Besitzer sind.
: Wer muß diese offene Wand verputzen oder verkleiden ???
: Der Eigentümer oder der das Haus abgerissen hat ( Verursacher ) ???
: Oder wo kann man sich wegen so etwas Erkundigen ?

: Vielen Dank im Voraus

: Krapf Klaus





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