Schädlingsbefall + Gewährleistung


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Abgeschickt von Steffen Eichler am 26 April, 2004 um 15:02:43

Sehr geehrte Forum-MitleserInnen,

im ersten Moment haben wir mit dem Kopf geschüttelt, doch im zweiten Moment waren wir uns offen gesagt nicht sicher, wie es sich mit Schädlingen und der Gewährleistung bei (oder besser nach) Pflanzarbeiten verhält.

Wir erhielten jüngst eine Bedenkenanmeldung nach VOB/B § 4 Nr. 3 und Nr. 5 von einer Landschaftsbaufirma. Diese Firma hat im Herbst 2003 Pflanzarbeiten gemäß Ausschreibung ausgeführt und ist nun mit der Gewährleistungspflege beschäftigt. Im Schreiben möchte uns die Firma

"...auf den Befall von Borken- und Splintkäfern sowie weiterer rinden- und holzzerstörender Insekten hinweisen. Wie Sie sicherlich wissen, kam es im Jahr 2003 bereits zu erheblichen Schäden und Ausfällen durch den Befall o. g. Schadinsekten. Bedingt durch den milden Winter ist auch für dieses Jahr mit einem verstärktem Auftreten dieser Schadinsekten zu rechnen... Wir empfehlen Ihnen eine vorbeugende Behandlung, für welche wir Ihnen gern ein Angebot unterbreiten würden... Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass im Falle eines Befalls und dadurch bedingter Pflanzenausfälle, wir keine Haftung übernehmen."

Soweit einige Worte der Firma. Was die Nr. 5 des § 4 VOB/B damit zu tun hat, bleibt u. E. Geheimnis der Baufirma. Anders sieht es mit Nr. 3 aus, die durchaus inhaltlich angebracht erscheint. Wir würden gern wissen, welche Erfahrungen Sie mit derartigen Bedenkenanmeldungen gemacht haben. Gibt es aktuelle Urteile insbesondere auch für Schadensfälle?

In der ATV DIN 18320 steht dazu auch geschrieben: Während der Ausführung von Pflegearbeitsgängen sind die Vegetation und die ausgeführten Leistungen auf Gefährdungen durch Trockenheit oder Nässe, ..., Krankheiten, Schädlinge, ... zu überwachen; über Gefährdungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Die zu treffenden Leistungen sind Besondere Leistungen.

Ist eine derartige Bedenkenanmeldung daher überhaupt notwendig und sinnvoll, da sie ja nur auf Verdachtsmomenten aufbaut? Kann sich der Baubetrieb im Schädlings-Schadensfall so einfach aus seiner Verantwortung stehlen?

Für Ihre Mühe und Ihre freundlichen Hinweise möchten wir uns im Voraus bedanken und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Steffen Eichler


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