Abgeschickt von pare am 12 Juni, 2007 um 19:32:11
Hallo,
ich hätte gerne gewußt, ob man gegen eine Bescheid zur Baugenehmigung, der eine nicht akzeptable Einschränkung enthält Einspruch einlegen kann oder ob es sich dabei um vollendete Tatsachen handelt.
Vielleicht kann mir auch noch jemand bei der Frage helfen, ob ein Carport als Stellplatz oder als Garage gilt.
Danke,
pare