Erschliessung


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Abgeschickt von Roberto Cucculliu am 13 Juni, 2007 um 07:34:18

Hallo,

kann mir jemand Auskunft darüber geben ob die vollständige Erschliessung des Baugebietes, damit meine ich nicht die Ausführung der Grundarbeiten wie Baustrasse, Kanal , Wasser,Strom etc., sonder Fertigstrasse ,Bürgersteig Beleuchtung, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmen erledigt sein muss bzw. begonnen werden . Ich Frage, weil in unserem Baugebiet das Gerücht kursiert, das 5 Jahre nach Beendigung der Erschliessung des Baugebiet mit der Fertigerschliessung begonnen werden muss um die Kosten auf die Grundstücksbesitzer umzulegen. Sollte das innerhalb dieser 5 Jahre nicht begonnen sein würde die Erschliessungskosten danach auf die Allgemeinheit/Gemeinde zurückfallen. Für jede Info diesbezüglich bedanke ich mich im voraus... Bundesland Hessen



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