Re: Einspruch gegen Bescheid zur Baugenehmigung ?


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Abgeschickt von K.D. am 13 Juni, 2007 um 08:40:40

Antwort auf: Einspruch gegen Bescheid zur Baugenehmigung ? von pare am 12 Juni, 2007 um 19:32:11:

: Hallo,

: ich hätte gerne gewußt, ob man gegen eine Bescheid zur Baugenehmigung, der eine nicht akzeptable Einschränkung enthält Einspruch einlegen kann oder ob es sich dabei um vollendete Tatsachen handelt.

: Vielleicht kann mir auch noch jemand bei der Frage helfen, ob ein Carport als Stellplatz oder als Garage gilt.

: Danke,
: pare

Sie können die Baugenehmigung an sich oder jede Nebenbestimmung für sich durch Widerspruch und gegebenenfalls durch Klage anfechten. Bitte auf die Frist achten.

Ein Carport ist eine offene Kleingarage und zählt wegen der Überdeckung zu den Gebäuden.



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