Re: Bau-Vorlageberechtigung von britischen Architekten in Deutschland


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Abgeschickt von K.D. am 13 Juni, 2007 um 08:54:40

Antwort auf: Bau-Vorlageberechtigung von britischen Architekten in Deutschland von Walter Schnurr am 12 Juni, 2007 um 14:07:35:

: Hallo,

: wer kann uns mitteilen, wo wir Gesetze finden über die Bauantrag-Vorlageberechtigung von EU Architekten; speziell von britischen Architekten in Deutschland (Baden-Württemberg)?

: Besten Dank
: W. Schnurr
: bitte mit Stichwort EU-Architekten
: grab.schnurr@t-online.de


Hier: § 43 BauO BW

Architekten sind Personen, die auf der Grundlage des Architektengesetzes die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen und sind in der Architektenliste eingetragen.

Eintragungsvorausetzung für Mitglieder EU
§ 4 Architektengesetz BW
Siehe hier. http://www.akbw.de/pubimg/p_m_106.pdf

Achso da die Amtsprache nach Verwaltungsverfahrensgesetz deutsch ist, müssen die Bauvorlagen auch auf deutsch sein.





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