Abgeschickt von K.D. am 13 Juni, 2007 um 08:54:40
Antwort auf: Bau-Vorlageberechtigung von britischen Architekten in Deutschland von Walter Schnurr am 12 Juni, 2007 um 14:07:35:
: Hallo,
: wer kann uns mitteilen, wo wir Gesetze finden über die Bauantrag-Vorlageberechtigung von EU Architekten; speziell von britischen Architekten in Deutschland (Baden-Württemberg)?
: Besten Dank
: W. Schnurr
: bitte mit Stichwort EU-Architekten
: grab.schnurr@t-online.de
Hier: § 43 BauO BW
Architekten sind Personen, die auf der Grundlage des Architektengesetzes die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen und sind in der Architektenliste eingetragen.
Eintragungsvorausetzung für Mitglieder EU
§ 4 Architektengesetz BW
Siehe hier. http://www.akbw.de/pubimg/p_m_106.pdf
Achso da die Amtsprache nach Verwaltungsverfahrensgesetz deutsch ist, müssen die Bauvorlagen auch auf deutsch sein.