Abstandsfläche zum Balkon


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Abgeschickt von Elena am 13 Juni, 2007 um 11:05:48

Hallo,

wir wohnen in der Stadtmitte, wo im Straßenzug wie üblich Haus an Haus grenzt. Unser Nachbarsgrundstück hat den neuen Besitzer gekauft, welcher altes Haus abreisen lässt und neues Mehrfamilienhaus gerade am unseren Seitewand bauen will. Nur wollte der Baumann den Balkon in Tiefe 2 m nach vorne gerade an dem Eck des Hauses bauen, dass die zukünftigen Einwohner uns in Fenster reinblicken können. Auf unsere Ansprüche hatte er gesagt, dass er eine Seitenwand auf dem Balkon bauen kann. Aber dass wäre noch schlimmer, weil wir nur dieser Wand auf die Seite von unserem Fenster sehen müssten, und unseres Fenster in einem Eck wäre. Gibt es in Baden-Württemberg die Vorschriften, wie weit nach vorne Nachbarnbalkon oder Nachbarnwand gebaut darf?

Vielen Dank im Voraus




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