Erschließung privater Zufahrtsweg


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Abgeschickt von Helga am 14 Juni, 2007 um 11:19:17

Ist ein privater Zufahrtsweg -in Bayern- mit einer Breite von ca. 2,50 m und einer Länge von ca. 70 m zu einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück beitragspflichtig?

Anzumerken ist, dass sich in dem Privatweg die Wasserleitung/Kanalleitung für das bebaute Grundstück befindet. Klar ist die Beitragspflicht (Wasser und Kanal)für das mit dem Wohnhaus bebauten Grundstück!

Aber, Lt.Satzung der Gemeinde werden Beiträge für ein Grundstück nur für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben (Beitragstatbestand).
Die Beitragsschuld entsteht jedoch sobald ein Grundstück angeschlossen werden kann oder angeschlossen ist.
Meine Frage stellt sich nun dahingehend, ob der Zufahrtsweg als bebaubar bzw. als erschlossen anzusehen ist und somit ein Herstellungsbeitrag entstanden ist.

Vielleicht könnte mir hierüber jemand Auskunft erteilen. Vielen Dank.

Helga




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