Abgeschickt von Erich Bauer am 14 Juni, 2007 um 14:43:12
Antwort auf: Erschließung privater Zufahrtsweg von Helga am 14 Juni, 2007 um 11:19:17:
Unterstellt, es herrsche Eigentümeridentität zwischen Zufahrtsgrundstück und Baugrundstück: Die Satzung regelt den Grundstücksbegriff (meist § 2).